Entsprechenserklärung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LANXESS Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2022

Die LANXESS AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 7. Dezember 2021, die am 25. März 2022 aktualisiert wurde, den vom Bundesministe-rium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (veröffentlicht am 20. März 2020) mit der nachfolgend beschriebenen Ausnahme entsprochen.

Die LANXESS AG hat seit Bekanntmachung der Empfehlungen der Kodex-Kommission am 27. Juni 2022 in der Fassung vom 28. April 2022 diesen mit der nach-folgend beschriebenen Ausnahme entsprochen und wird ihnen zukünftig mit der nachfolgend beschriebenen Ausnahme entsprechen:

Nach Bekanntmachung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) am 20. März 2020 hat der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem für den Vorstand gemäß den Empfehlungen des DCGK beschlossen, das von der Hauptversammlung der LANXESS AG am 19. Mai 2021 gebilligt wurde. Obwohl nach der Begründung Änderungen der neuen Kodexfassung nicht in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden mussten, wurde das neue Vergütungssystem bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2021 mit einer Ausnahme in die bestehenden Vorstands-verträge implementiert. Soweit dies nicht bereits in den Vorstandsverträgen reflektiert war, wurde die Empfehlung in G.6,  wonach der Anteil der langfristigen variablen Vergütung den der kurzfristigen variablen Vergütung überwiegen soll, für einen Teil der laufenden Vorstandsverträge noch nicht umgesetzt, um die bisher vereinbarte Gewichtung der einzelnen Vergütungselemente und damit die Höhe der Gesamtvergütung aufrechtzuerhalten. Im Fall zukünftiger Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat die Empfehlung in G.6 in allen abzuschließen-den neuen Vorstandsverträgen gemäß dem neuen Vergütungssystem zur Anwendung bringen. Dies ist bereits beim Abschluss der neuen Anstellungsverträge für die Herren Dr. Anno Borkowsky, Michael Pontzen sowie Dr. Hubert Fink im Rahmen ihrer Wie-derbestellungen zum Mitglied des Vorstands geschehen. Das neue Vergütungssystem hat des Weiteren bei der Bestellung von Frau Frederique van Baarle zum Mitglied des Vorstands Anwendung gefunden. 

 

Köln, den 9. Dezember 2022

 

Für den Aufsichtsrat
(Dr. Matthias Wolfgruber)
 
Für den Vorstand
(Matthias Zachert), (Michael Pontzen)

Investor Relations

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